Ein Termin für ein Informations- und Orientierungsgespräch kann online oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Dieses Gespräch kann auch per Videoanruf stattfinden. In diesem Termin erläutern wir:
Zu diesem Gespräch können die Ergebnisse der letzten MRT-Untersuchung des Kopfes des Patienten vorgelegt werden, um die prinzipielle Durchführbarkeit einer Therapie mit TMS oder TPS zu überprüfen.
Bei einer grundsätzlich positiven Entscheidung für eine Therapie mit Neurostimulation werden im Testung- und Planungsgespräch verschiedene neuro-psychometrische Tests mit dem Patienten durchgeführt. Diese Tests dienen dazu, die Art und Ausprägung der Symptomatik zu erfassen und später die Wirkung der Therapie zu beurteilen und gegebenenfalls anzupassen.
Spätestens zu Beginn dieses Gesprächs muss der Patient einen Fragebogen mit Gesundheitsfragen ausfüllen, die bei der Planung bzw. Durchführung einer Behandlung berücksichtigt werden müssen. Zu diesem Termin benötigen wir:
Dieses Gespräch kann nach Zusendung der oben genannten Unterlagen auch per Videoanruf erfolgen, wenn keine kognitiven Einschränkungen des Patienten vorliegen. Wenige Tage nach diesem Gespräch erhalten Sie von uns ein personalisiertes Therapiekonzept und den entsprechenden Kostenrahmen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Nach Erhalt des personalisierten Therapiekonzepts und des entsprechenden Kostenrahmens findet das Facharzt- und Aufklärungsgespräch statt. In diesem Gespräch werden der Medikamentenplan und die Kontraindikationen nochmals überprüft und wir erläutern:
In diesem Gespräch können alle medizinischen Fragen im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Therapie geklärt werden.
Die Kosten für diese Gespräche werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, soweit diese Leistungen nicht zum Aufklärungsgespräch gehören oder nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (z. B. Durchführung präventiver neuropsychometrischer Tests, Erstellen von Privatüberweisungen, Verfassen von Briefen und Attesten für mögliche Kostenträger).
Nach dem Facharztgespräch erhält der Patient einen schriftlichen Vertrag über die zu erbringenden Leistungen und die entsprechenden Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die vorgeschlagene Therapie kann in unserer Praxis jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. In diesem Fall werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, vereinbaren Sie online ein Informationsgespräch (Videoanruf möglich) oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Als eine der wenigen neurologischen Praxen in Deutschland bieten wir Neurostimulation mit rTMS, tDCS, TPS und nNVS an. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der erfolgreichen Behandlung komplexer Krankheitsbilder mit personalisierten Therapiekonzepten.
Dank neuester beschleunigter Stimulationsprotokolle können auch Patienten aus entfernten Standorten mehrere TMS-Anwendungen an einem halben Tag erhalten.